BGH: Lehrerbewertungen auf spickmich.de sind erlaubt
Mittwoch, 24. Juni 2009
Wie in einem Artikel auf internetworld.de zu lesen ist, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Lehrerbewertungen auf spickmich.de erlaubt sind. Die Revison einer Lehrerin, die schon vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht in Köln gegen die Betreiber von spickmich.de verloren hatte, wurde auch von den Karlsruher Richtern abgewiesen. In dem Artikel auf internetworld.de ist weiter zu lesen, dass Lehrerbewertungen von dem Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt seien und die Persönlichkeitsrechte nicht verletzen.
Hier geht es zum Artikel auf internetworld.de: BGH: Lehrerbewertungen sind erlaubt
Weitere ausführliche Artikel zum Thema sind auf Golem.de und Heise.de zu finden.
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